Allgemeine Geschäftsbedingungen Linth APP
Vertragsparteien und Rechtsgrundlagen
Mit „Linth APP“ wird nachstehend die leistungserbringende Spitex-Organisation bezeichnet und mit „Klient/in“ die Person (w/m), welche die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Die Linth APP und die KlientIn gehen mit Unterzeichnung der Pflegevereinbarung ein Auftragsverhältnis, gemäss Art. 394ff des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ein, für welches sie diese allgemeinen Geschäfts- und Rahmenbedingungen für anwendbar erklären.
Rahmenbedingungen und Dienstleistungen im Allgemeinen
Die APP Linth erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der Leistungsvereinbarung gemäss Administrativverträge des SBK für Pflege zuhause und ambulant nach KLV 7.
Die APP Linth unterstützt die Klient/in mit pflegerischen, beratenden Dienstleistungen und/oder psychosozialen Beratungen im Sinne der ergänzenden Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden die Ressourcen der Klient/in und der Angehörigen sowie des sozialen Umfeldes berücksichtigt und miteinbezogen.
Vertragliche Pflichten der Linth APP
Periodische Bedarfsabklärung
Die APP Linth klärt den Hilfe- und Pflegebedarf bei jeder Klient/in periodisch und in der Regel bei der Klient/in zu Hause ab. Für die Bedarfsabklärung wird das elektronische Assessmentinstrument VERUA angewendet. Bei Bedarf passen die Parteien den Dienstleistungsumfang den veränderten Umständen an. Alle Leistungen werden schriftlich dokumentiert. Die Klient/in nimmt zur Kenntnis, dass der Umfang der durch die Krankenversicherer zu bezahlenden pflegerischen Leistungen limitiert ist.
Leistungen welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werden der Klient/in direkt in Rechnung gestellt.
Erbringung der Dienstleistungen
Die APP Linth organisiert und disponiert die Dienstleistungen. Dies umfasst Folgendes:
– Sie weist der Klient/in, ihren Angehörigen und allfälligen weiteren Beteiligten (z.B. dem Hausarzt) in der Regel eine bestimmte Bezugsperson/Fallverantwortliche als direkte Ansprechperson der Spitex zu.
– Die Einsätze werden in Absprache mit dem Klient/in geplant.
Die APP Linth ist berechtigt, bei Unzumutbarkeit einen laufenden oder anstehenden Dienstleistungseinsatz abzubrechen bzw. abzusagen. Beispielsweise bei Gewaltausübung, Androhung von Gewalt, grobe Beschimpfungeng und gesundheitlicher Gefährdung von Mitarbeitenden.
Verhalten bei Gefährdung der Klient/in oder Dritter
Gefährdet die Klient/in sich selbst oder ihr Umfeld, orientiert die Linth APP den behandelnden Psychiater, die Hausärztin, die Erwachsenenschutzbehörde KESB oder die Polizei. Die Linth APP orientiert die Klient/in oder deren Angehörige nach Möglichkeit vorgängig darüber.
Mitwirkungspflichten der Klient/innen
Die Absage eines Einsatzes erfolgt im Verhinderungsfall 24h vorher. Kurzfristig abgesagte Einsätze werden der Klient/in verrechnet mit max. 120.-Fr. pro Einsatz.
Tarif- und Rechnungsstellung
Die Patientenbeteiligung, sowie andere nicht kassenpflichtige Leistungen werden direkt der Klient/in in Rechnung gestellt.
Linth APP stellt erbrachte Pflegeleistungen aus der obligatorischen Grundversicherung (KLV 7) der Krankenversicherung direkt in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich mit einer sofortigen Zahlungsfrist, sofern keine separate individuelle Vereinbarung über Zahlungsmodalitäten besteht. Niedrige Beträge bis 50.-Fr. können als Sammelrechnung gestellt werden.
Privatsphäre, Informations- und Schweigepflicht
Das Team LinthAPP achtet die Privatsphäre der Klient/in im Rahmen der gesetzlich anwendbaren Datenschutzbestimmungen und verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Personenbezogene Daten der Klient/in dürfen, soweit es zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist, gespeichert oder an Dritte übermittelt werden, insbesondere an Krankenversicherungen, Ärztinnen/Ärzte.
Innerhalb des Teams Linth APP werden Informationen ausgetauscht und vertraulich behandelt.
Auf Verlangen gewährt das Team Linth APP der Klient/in Einsicht in die eigenen Akten und orientiert diese umfassend bezüglich Art, Umfang und Fortführung der Pflege und Betreuung.
Beendigung des Vertrags
Die Klient/in und das Team Linth APP haben das Recht in begründeten Fällen, das Vertragsverhältnis im Sinne von Art. 404 OR jederzeit aufzulösen.
Die Klient/in erklärt sich damit einverstanden, dass das Linth APP-Team Angehörige sowie involvierte Dienste und Bezugspersonen über die Auflösung des Verhältnisses informiert.
Gerichtsstand
Sollte es seitens der Klient/in Reklamationen geben, können sie sich an das Gesamtteam Linth APP (info.linthapp@hin.ch) wenden. Das Team bemüht sich bei Bedarf um eine gütliche Lösung.
Der Gerichtsstand ist der Wohnort der jeweiligen Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
Ziegelbrücke, 1. Mai 2017