Angebot

Unsere Leistungen

Beratung, Planung und Koordination für Betroffene und Angehörige

  • Beratung zu Themen der Gesundheitsförderung wie Schlafhygiene, Stressmanagement, Freizeitgestaltung
  • Beratung im Umgang mit Krankheit, Symptomen und Auswirkungen
  • Individuelle Bedarfsabklärung gemeinsam mit dem Arzt Ihres Vertrauens
  • Koordination der Zusammenarbeit und Vernetzung mit Arzt, Angehörigen, Arbeitgebern und den verschiedenen Hilfsangeboten

Begleitung, Betreuung, Pflege

  • Unterstützung im Umgang mit Gefühlen, Wahrnehmungen, Verhaltensweisen und Ressourcen
  • Beobachten und Ansprechen von Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes, Unterstützung bei der Selbstwahrnehmung
  • Entwicklung und Förderung von Bewältigungsstrategien
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Trainieren von Alltagsfähigkeiten, z.B. Einkauf, Essenszubereitung
  • Gemeinsame Erarbeitung einer befriedigenden Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
  • Hilfe bei Einsamkeit und sozialer Isolation, Unterstützung beim Erhalt und Förderung sozialer Kontakte
  • Begleitung in der Zusammenarbeit mit Behörden wie Sozialamt, KESB, RAV
  • Prävention und Unterstützung in Krisensituationen und Überforderung
  • Unterstützung beim Erkennen Ihrer Frühwarnzeichen und Entwickeln von Massnahmen zur Rückfallprophylaxe
  • Hilfestellung bei Eigen- und Fremdgefährdung, Organisieren eines Unterstützungssystem und von Sicherheitsmassnahmen
  • Unterstützung beim Übergang nach einem Klinikaufenthalt in den Alltag. Nachbetreuung nach Klinikaufenthalten
  • Unterstützung bei medikamentöser Therapie

Ihre Rahmenbedingungen

LinthAPP klärt den Bedarf an pflegerischer Betreuung ab. Diese Bedarfsabklärung muss laut KVG von ärztlicher Seite genehmigt werden, damit die Leistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden.

Die Patientenbeteiligung ist kantonal unterschiedlich.

Im Kanton ZH und SZ maximal 8.- Fr., im Kanton SG maximal 15.95 Fr. pro Einsatztag, im Kanton Glarus wird es je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.

Hinzu kommen die üblichen 10% Selbstbehalt.

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann die Patientenbeteiligung und den Selbstbehalt bei der kantonalen Ausgleichskasse zurückfordern.

 

Fragen Sie in Ihrer Arztpraxis nach oder kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.